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Wie in jeder Branche bringt die Zeit auch in der unseren stets Veränderungen mit sich. Zuletzt hat die Judikative kollaborierend durch die Legislative eine nun sehr eindeutige Entscheidung in Bezug auf die Nutzungserlaubnis der sogenannten adaptiven, kosmetischen Behandlungsgeräte gefällt. 

Es wurde festgelegt, dass zukünftig z.B. Kryolipolyse-Behandlungen als sogenannte "Heilbehandlung" zu werten sind und somit in den Zuständigkeitsbereich der Heilpraktikerin oder des Heilpraktikers, sowie natürlich auch in die des anerkannten Facharztes fällt. 

Allerdings machte man das Zugeständnis, dass die Behandlung nicht zwingend durch den Arzt selbst, sondern lediglich unter seiner -Aufsicht zu erfolgen hat.

Wir von Medical Aesthetics begrüßen diese Rechtslegung und empfehlen Ihnen lediglich Schönheitsinstitute mit den notwendigen Voraussetzungen aufzusuchen! 

Bei Zweifeln an der Qualität der angewandten Geräte, lassen Sie sich das medizinische CE-Zertifikat des Gerätes von dem behandelnden Institut zeigen.

Sie haben weitere Fragen zur Rechtslage oder relevanten Themen? Schreiben Sie uns unter info@medical-aesthetics-augsburg.de 

Ihr MAE-Team

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